Leben, Kultur & Bildung
Schiedsamt
Schiedsamt
Für jede Gemeinde ist eine Schiedsperson zu bestellen. In größeren Gemeinden erfolgt eine Aufteilung in mehrere Bezirke.
Die Gemeinde Hinte bildet einen Schiedsamtsbezirk.
Die Wahl der Schiedsperson erfolgt durch den Rat der Gemeinde Hinte für die Dauer von fünf Jahren.
Die Wahl ist durch den Direktor des Amtsgerichts Emden zu bestätigen.
Schiedspersonen in der Gemeinde Hinte:
Klaus-Dieter Mertins
kdmertins@gmx.de
04925/8836
Heinrich Hallwaß
heinrich.hallwass@t-online.de
04925/8262
Weitere Informationen zum Schiedsamt der Gemeinde Hinte finden Sie in unserem Flyer.
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Öffnungszeiten Rathaus
Montag – Freitag
08:00 – 12:30 Uhr
Montag und Donnerstag
14:00 – 16:00 Uhr
Dienstag
14:00 – 17:00 Uhr