Schiedsamt

Schiedsamt

Für jede Gemeinde ist eine Schiedsperson zu bestellen. In größeren Gemeinden erfolgt eine Aufteilung in mehrere Bezirke. 
Die Gemeinde Hinte bildet einen Schiedsamtsbezirk.

Die Wahl der Schiedsperson erfolgt durch den Rat der Gemeinde Hinte für die Dauer von fünf Jahren. 
Die Wahl ist durch den Direktor des Amtsgerichts Emden zu bestätigen. 

Schiedspersonen in der Gemeinde Hinte: 

Klaus-Dieter Mertins
kdmertins@gmx.de
04925/8836

Heinrich Hallwaß
heinrich.hallwass@t-online.de
04925/8262

Weitere Informationen zum Schiedsamt der Gemeinde Hinte finden Sie in unserem Flyer. 

 

Adresse Rathaus

Brückstraße 11a
26759
Hinte

Öffnungszeiten Rathaus

Montag – Freitag
08:00 – 12:30 Uhr

Montag  und Donnerstag
14:00 – 16:00 Uhr

Dienstag
14:00 – 17:00 Uhr

 

 

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