Leben, Kultur & Bildung
Brauchtumsfeuer (Osterfeuer)
Anmeldung eines Brauchtumsfeuers (Osterfeuer)
Am Samstag, den 30.03.2024 findet das diesjährige Osterfeuer statt.
Das Abbrennen eines Osterfeuers innerhalb der Gemeinde Hinte ist anmeldepflichtig.
Osterfeuer 2024:
Die Anmeldung muss spätestens bis zum 22.03.2024 erfolgen. Spätere Anmeldungen werden nicht mehr berücksichtigt.
Die Anmeldung des Osterfeuers ist nur bei einer vollständigen Angabe des Abbrennortes, der Adresse und der Handy-Nummer gültig. Zur Angabe des Abbrennortes ist ein Lageplan beizufügen. Desweiteren muss die Anmeldung vom Veranstalter unterschrieben werden.
Da es sich um ein öffentliches Feuer handeln muss, welches der Brauchtumspflege dient, ist es erforderlich, dass auch interessierte Personen den Bereich um das Feuer betreten dürfen.
Die Auflagen aus dem Anmeldeformular sind zwingend einzuhalten.
Das Feuer darf nicht abgebrannt werden auf moorigem Untergrund, im Bereich von Naturdenkmalen, auf Flächen besonders geschützter Biotope. Zu baulichen Anlagen, Wäldern, Mooren, Heiden, öffentlichen Verkehrsflächen und Energieversorgungsanlagen sind ausreichende Sicherheitsabstände einzuhalten. Im Zweifelsfalle sind diese mit der Gemeinde abzustimmen.
Grundsätzlich betragen die Sicherheitsabstände, wenn keine besondere Brandgefahr besteht, zu aus nicht brennbaren Stoffen errichteten Gebäuden mit harter Bedachung mindestens 50 m, zu Gebäuden mit brennbaren Stoffen und/oder weicher Bedachung mindestens 100 m. In allen anderen genannten Fällen sind 100 m als Sicherheitsabstand einzuhalten.
Größere Osterfeuer dürfen nicht in einer Menge abgebrannt werden, sondern sind entsprechend nachzulegen. Die Osterfeuer sind mengenmäßig auf ein Volumen von 150 m³ begrenzt.
Das Abbrennen des Osterfeuers darf nur in der Zeit von 11:00 Uhr bis 22:00 Uhr erfolgen. Es darf nur Baum- und Strauchschnitt verbrannt werden.
Es sind nur angemeldete Osterfeuer abzubrennen. Verstöße gegen die abfall-, ordnungs- und naturschutzrechtlichen Bestimmungen können mit Ordnungswidrigkeitenverfahren geahndet werden.
Sollten bei der Veranstaltung zubereitete Speisen und/oder Getränke verkauft werden, ist es erforderlich, dass dieses der Gemeinde spätestens vier Wochen (01.03.2024) vorher angezeigt wird.
Weitere Informationen und Bestimmungen entnehmen Sie bitte dem Anmeldeformular.
Zusätzlich sind die Formulare am Infoschalter und im Bürgerbüro des Rathauses, Brückstraße 11a, 26759 Hinte, erhältlich.
Sollten Sie noch Fragen haben, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.
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Öffnungszeiten Rathaus
Montag – Freitag
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Montag und Donnerstag
14:00 – 16:00 Uhr
Dienstag
14:00 – 17:00 Uhr