Leben, Kultur & Bildung
Fundsachen
Fundsachen können Sie im Bürgerbüro abgeben. Wenn es sich um größere, sperrige Gegenstände handelt, reicht es auch, wenn Sie uns telefonisch informieren. Unser Bauhof wird den Gegenstand bei Ihnen abholen.
Die Aufbewahrungsfrist beträgt 6 Monate nach Anzeige des Fundes. Wird die Fundsache vom Eigentümer nicht abgeholt, können Sie nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist den Gegenstand abholen. Der vom Verlierer an den Finder zu entrichtende Finderlohn beträgt 5 % des Schätzwertes. Bei einem Wert bis 500 €, darüber hinaus 3 % vom Mehrwert (Finderlohn). Rechtliche Grundlagen: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Eine aktuelle Übersicht der Fundsachen finden Sie unter
Fundtiere
Der Begriff „Fundtiere“ umfasst nur solche Tiere, die dem Eigentümer entlaufen oder sonst seinem Besitz entzogen sind. Bei „herrenlosen Tieren“ handelt es sich in der Regel um wild lebende Tiere oder um ausgesetzte Tiere. Obwohl es gemäß Tierschutzgesetz verboten ist, ein im Haus, Betrieb oder sonst in Obhut des Menschen gehaltenes Tier auszusetzen, um sich seiner zu entledigen, und ein Verstoß gegen diese Bestimmung mit einem Bußgeld von bis zu 25.000 EUR geahndet werden kann, werden ausgesetzte Tiere besonders zu Reisezeiten bei den Fundbehörden häufig als „Fundtiere“ gemeldet, obwohl sie nicht dem Fundrecht unterliegen.
Fundtiere können Sie beim Tierheim Emden abgeben. Hierzu wird keine Fundbescheinigung der Gemeinde Hinte benötigt. Alle notwendigen Formalitäten werden im Tierheim erledigt.
Adresse:
Tierheim Emden
Zum Buschpl. 6
26725 Emden
Tel.: 04921/28676
tierheim-emden.de
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Öffnungszeiten Rathaus
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