Bekanntmachung zur Bauleitplanung

1. Bekanntmachung des Aufhebungsbeschlusses
2. Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. §3 Abs. 1 BauGB

Der Rat der Gemeinde Hinte hat in seiner Sitzung am 11.01.2024 gem. § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) die Auhebung des Bebauungsplanes Nr. 0309 „Windpark Hinte/Groß Midlum“ sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. §3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange gem. §4 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Der Beschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB bekanntgemacht.

Nach §3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie deren voraussichtlichen Auswirkungen öffentlich zu unterrichten.

Die Gemeinde Hinte wird deshalb die vorgesehene Planung am

Montag, den 01. Juli 2024 um 17:00 Uhr
in der Mensa der IGS Hinte,
Cirkwehrumer Straße 17, 26759 Hinte,

vorstellen. Es besteht Gelegenheit zur Erörterung.

Zusätzlich besteht die Möglichkeit bis zum 05.07.2024 eine schriftliche Stellungnahme an die Gemeinde Hinte, Brückstraße 11a, 26759 Hinte oder an bauleitplanung@hinte.de zu richten. 

Im Anhang dieser Bekanntmachung stehen Ihnen die Entwürfe der Planzeichnung und Begründung digital zur Verfügung. 

Hinte, 24.06.2024                     

Uwe Redenius, Bürgermeister

Adresse Rathaus

Brückstraße 11a
26759
Hinte

Öffnungszeiten Rathaus

Montag – Freitag
08:00 – 12:30 Uhr

Montag  und Donnerstag
14:00 – 16:00 Uhr

Dienstag
14:00 – 17:00 Uhr

 

 

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