Gemäß § 47 d Bundesimmissionsschutzgesetz haben die Gemeinden Lärmaktionspläne aufzu-stellen, mit denen Lärmprobleme und Lärmauswirkungen geregelt werden. Vor dem Hintergrund der Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2002 hat der Rat der Gemeinde Hinte in seiner Sitzung am 8. November 2018 den Lärmaktionsplan der Gemeinde Hinte beschlossen.
Nun ist der Plan einer Aktualisierung zu unterziehen. Der Entwurf der Aktualisierung ist nun fertiggestellt.
Zur weiteren Beteiligung der Öffentlichkeit liegt der Lärmaktionsplan der Gemeinde Hinte in der Zeit vom 30. September 2024 bis einschließlich zum 31. Oktober 2024 während der Dienststunden von 8.00 Uhr bis 12.30 (Montag-Freitag) sowie von 14.00 bis 16.00 Uhr (Montag und Donnerstag) und von 14.00 bis 17.00 Uhr (Dienstag) im Raum 16 des Rathauses der Gemeinde Hinte, Brückstraße 11a, 26759 Hinte zu jedermanns Einsicht öffentlich aus und ist im Internet auf der Homepage der Gemeinde Hinte www.hinte.de einzusehen. Die Öffentlichkeit kann sich während der Auslegungszeit eingehend über die Ergebnisse des Lärmaktionsplans informieren bzw. ihre Stellungnahme dazu abgeben; es besteht auch allgemein die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass während der Auslegungszeit von jedermann Stellungnahmen (mündlich, schriftlich oder zur Niederschrift) abgegeben werden können. Darüber hinaus können die Stellungnahmen per Post (Gemeinde Hinte, Brückstraße 11a, 26759 Hinte) oder per E-Mail (bauleitplanung@hinte.de) eingereicht werden.
Hinte, den 28. September 2024 Der Bürgermeister U. Redenius