Kleinstvorhaben

Mit der neuen ZILE-Richtlinie 2023 wird in der Teilintervention Dorfentwicklung (DE) unter Ziffer 4.1.2.11 der neue Fördertatbestand „Schaffung, Erhaltung und Ausbau von sozialbezogener dörflicher Infrastruktureinrichtungen als Kleinstvorhaben“ eingeführt.


Unter Ziffer 4.1.3.2 der ZILE – Richtlinie heißt es:
Kleinstvorhaben sollen schnell umsetzbar sein, nur einer geringen finanziellen Unterstützung bedürfen und die engagierte eigenverantwortliche dörfliche Entwicklung („Sozialraum Dorf“) sowie die Stärkung der lokalen Identität aktivieren helfen.


Auf der Grundlage der Förderrichtlinie wurde die Richtlinie für die Förderung von Kleinstvorhaben in der „Dorfregion Hinte“ von einem hierfür gegründeten Gremium erarbeitet sowie ein Informationsflyer und Projektsteckbrief zur Förderung von Kleinstvorhaben erstellt. Weitere Informationen können Sie den unten zur Verfügung gestellten Dokumenten entnehmen. Wenn Sie einen Antrag einreichen möchten, dann verwenden Sie hierfür bitte den Projektsteckbrief. Der nächste Stichtag: 31.01.2025.


Sollten Sie Fragen oder Anmerkungen haben, dann wenden Sie sich gerne an die folgenden Ansprechpartner:


Gemeinde Hinte                               NWP
Herr Habben                                      Herr Kaminski
04925-921165                                    0441-9717487
habben@hinte.de                               d.kaminski@nwp-ol.de

 

Adresse Rathaus

Brückstraße 11a
26759
Hinte

Öffnungszeiten Rathaus

Montag – Freitag
08:00 – 12:30 Uhr

Montag  und Donnerstag
14:00 – 16:00 Uhr

Dienstag
14:00 – 17:00 Uhr

 

 

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Ab sofort können Briefwahlunterlagen online beantragt werden. Nutzen Sie dazu den folgenden Link: 

https://auskunft.kdo.de/IWS/startini.do?mb=86

Bitte beachten Sie, dass der Versand der Unterlagen voraussichtlich erst ab Kalenderwoche 6 erfolgt. 

Vielen Dank für Ihr Verständnis! 

 

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