Widerspruchsrecht gegen Melderegisterauskünfte nach den §§ 36, 42 und 50 des Bundesmeldegesetzes

Gemäß  § 36 Abs. 2, § 42 Abs. 3 und § 50 Abs. 5 des Bundesmeldegesetzes (BMG) weisen wir die Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Emden, der Gemeinde Hinte und der Gemeinde Krummhörn auf das Recht hin, der Weitergabe ihrer Daten aus dem Einwohnermelderegister  nach § 50 Abs. 1 bis 3 BMG, § 42 Abs. 1 BMG und § 58 c des Gesetzes über die Rechtsstellung der Soldaten (Soldatengesetz – SG) zu widersprechen.

Das Widerspruchsrecht gegen Datenübermittlungen bezieht sich auf die nachfolgend genannten Datenübermittlungen:

  • Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr
    Der Datenübermittlung kann gemäß § 36 Abs. 2 Satz 1 BMG  widersprochen werden.
  • Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten aus Anlass von Alters- oder Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk
    Der Datenübermittlung kann gemäß § 50 Abs. 5 BMG widersprochen werden.
  • Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Adressbuchverlage
    Der Datenübermittlung kann gemäß § 50 Abs. 5 BMG widersprochen werden.
  • Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an eine öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft, der nicht die meldepflichtige Person angehört, sondern Familienangehörige der meldepflichtigen Person angehören
    Der Datenübermittlung kann gemäß § 42 Abs. 3 S. 2 BMG widersprochen werden.
  • Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen u.a. bei Wahlen und Abstimmungen
    Der Datenübermittlung kann gemäß § 50 Abs. 5 BMG widersprochen werden.

Für die Stadt Emden gilt: Ein Widerspruch gegen die Weitergabe dieser Daten ist an die Stadt Emden, Fachdienst Bürgerbüro, Frickensteinplatz 2, 26721 Emden, zu richten. Entsprechende Formulare können im Bürgerbüro der Stadt Emden in Empfang genommen werden sowie im Internet unter www.emden.de/buergerservice/formulare-und-antraege/ heruntergeladen werden. Der Widerspruch kann auch online über www.emden.de eingereicht werden.

Für die Gemeinde Hinte gilt: Ein Widerspruch gegen die Weitergabe der gespeicherten Daten (Übermittlungssperre) ist schriftlich, mit Angabe gegen welche Datenübermittlung widersprochen wird, an die Gemeinde Hinte, Bürgerbüro, Brückstraße 11 a, 26759 Hinte zu richten. Entsprechende Formulare erhalten Sie im Bürgerbüro der Gemeinde Hinte oder über die Homepage der Gemeinde Hinte unter https://hinte.de/downloads.html

Für die Gemeinde Krummhörn gilt: Ein Widerspruch gegen die Weitergabe dieser Daten ist an die Gemeinde Krummhörn, Rathausstr. 2, 26736 Krummhörn zu richten. Entsprechende Formulare erhalten Sie direkt im Bürgerbüro der Gemeinde Krummhörn oder per E-Mail an: buergerbuero@krummhoern.de.

Schon früher bei der zuständigen Meldebehörde eingereichte Widerspruchserklärungen behalten ihre Gültigkeit und brauchen nicht erneuert zu werden.

Emden, Hinte, Krummhörn, 27.11.2021

Stadt Emden                                   Gemeinde Hinte                                     Gemeinde Krummhörn
Der Oberbürgermeister                 Der Bürgermeister                                  Die Bürgermeisterin

Tim Kruithoff                                    Uwe Redenius                                         Hilke Looden

Adresse Rathaus

Brückstraße 11a
26759
Hinte

Öffnungszeiten Rathaus

Montag – Freitag
08:00 – 12:30 Uhr

Montag  und Donnerstag
14:00 – 16:00 Uhr

Dienstag
14:00 – 17:00 Uhr

 

 

Nach oben scrollen