Wahlbekanntmachung zur Stichwahl des Landrates am 27. September 2026

1.     Am Sonntag, dem 27.09.2026, findet in der Gemeinde Hinte die Stichwahl des Landrates für den Landkreis Aurich statt. Die Wahl dauert von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr.

2.     Die Gemeinde Hinte ist in 13 allgemeine Wahlbezirke und einen Briefwahlbezirk eingeteilt.
Der Briefwahlvorstand tritt zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses am Wahltag um 16.00 Uhr im Besprechungsraum in der Mühle Hinte, Brückstraße 11, 26759 Hinte, zusammen.
In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten bis 23. August 2026 übersandt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem die wahlberechtigte Person zu wählen hat.

3.     Die Stimmzettel werden amtlich hergestellt und im Wahlraum bereitgehalten. Der Stimmzettel enthält die für die Stichwahl zugelassenen Wahlvorschläge.

4.     Jede wählende Person hat für die Stichwahl eine Stimme.

5.     Die wählende Person gibt ihre Stimme in der Weise ab, dass sie durch Ankreuzen oder auf andere eindeutige Weise kenntlich macht, welchem Bewerber die Stimme gelten soll. Jede wählende Person darf nur eine Stimme abgeben; der Stimmzettel ist sonst ungültig.

6.     Die wählende Person hat sich auf Verlangen des Wahlvorstands über ihre Person auszuweisen.

7.     Wer keinen Wahlschein besitzt, kann die Stimme nur in dem für die Person zuständigen Wahlraum abgeben.

8.     Eine wählende Person, die einen Wahlschein besitzt, kann an der Wahl
a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk des Wahlgebiets oder
b) durch Briefwahl
teilnehmen.
Ist auf dem Wahlschein die Ausgabe von Briefwahlunterlagen vermerkt, so kann die wählende Person nur mit dem bereits erhaltenen Stimmzettel an der Wahl teilnehmen.

9.     Wahlberechtigte, die für die erste Wahl am 13. September 2026 eine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, erhalten für die Stichwahl keine neue Wahlbenachrichtigung.

10.   Nicht im Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte, die nach § 19 Abs. 2 NKWG für die erste Wahl einen Wahlschein erhalten haben, und Personen, die erst für die Stichwahl wahlberechtigt sind, werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen. Personen, die erst für die Stichwahl wahlberechtigt sind, erhalten eine Wahlbenachrichtigung.

11.   Nach § 19 NKWG können Wahlscheine für die Stichwahl beantragt werden, wenn der Antrag nicht bereits mit dem Wahlscheinantrag für die erste Wahl gestellt worden ist. Wahlscheine für die Stichwahl am 27. September 2026 können bis Freitag, 25. September 2026, 13.00 Uhr, bei der Gemeinde Hinte, Brückstraße 11a, 26759 Hinte, beantragt werden. Wenn der Antrag bereits mit dem Wahlscheinantrag für die erste Wahl gestellt worden ist, wird der Wahlschein der wahlberechtigten Person von Amts wegen zugeleitet. Eine erneute Antragstellung ist nicht erforderlich.

12.   Die Wahl ist öffentlich. Jedermann hat zum Wahlraum Zutritt, soweit das ohne Störung des Wahlgeschäfts möglich ist.

13.   Nach den Vorschriften des Strafgesetzbuchs wird bestraft, wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht. Unbefugt wählt auch, wer im Rahmen zulässiger Assistenz entgegen der Wahlentscheidung der wahlberechtigten Person oder ohne eine geäußerte Wahlentscheidung der wahlberechtigten Person eine Stimme abgibt. Auch der Versuch ist strafbar.

Hinte, den 17.09.2026
Gemeinde Hinte
Der Gemeindewahlleiter
Janssen

Adresse Rathaus

Brückstraße 11a
26759
Hinte

Öffnungszeiten Rathaus

Montag – Freitag
08:00 – 12:30 Uhr

Montag  und Donnerstag
14:00 – 16:00 Uhr

Dienstag
14:00 – 17:00 Uhr

 

 

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