Gemäß § 36 Abs. 2, § 42 Abs. 3 und § 50 Abs. 5 des Bundesmeldegesetzes (BMG) weisen wir die Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Hinte auf das Recht hin, der Weitergabe ihrer Daten aus dem Einwohnermelderegister nach § 50 Abs. 1 bis 3 BMG, § 42 Abs. 1 BMG und § 58 c des Gesetzes über die Rechtsstellung der Soldaten (Soldatengesetz – SG) zu widersprechen.
Das Widerspruchsrecht gegen Datenübermittlungen bezieht sich auf die nachfolgend genannten Datenübermittlungen:
- Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr
Der Datenübermittlung kann gemäß § 36 Abs. 2 Satz 1 BMG widersprochen werden. - Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten aus Anlass von Alters- oder Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk
Der Datenübermittlung kann gemäß § 50 Abs. 5 BMG widersprochen werden. - Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Adressbuchverlage
Der Datenübermittlung kann gemäß § 50 Abs. 5 BMG widersprochen werden. - Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an eine öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft, der nicht die meldepflichtige Person angehört, sondern Familienangehörige der meldepflichtigen Person angehören
Der Datenübermittlung kann gemäß § 42 Abs. 3 S. 2 BMG widersprochen werden. - Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen u.a. bei Wahlen und Abstimmungen
Der Datenübermittlung kann gemäß § 50 Abs. 5 BMG widersprochen werden.
Für die Gemeinde Hinte gilt: Ein Widerspruch gegen die Weitergabe der gespeicherten Daten (Übermittlungssperre) ist schriftlich, mit Angabe gegen welche Datenübermittlung widersprochen wird, an die Gemeinde Hinte, Bürgerbüro, Brückstraße 11 a, 26759 Hinte zu richten. Entsprechende Formulare erhalten Sie im Bürgerbüro der Gemeinde Hinte oder über die Homepage der Gemeinde Hinte unter https://hinte.de/rathaus/Formular
Schon früher bei der zuständigen Meldebehörde eingereichte Widerspruchserklärungen behalten ihre Gültigkeit und brauchen nicht erneuert zu werden.
Hinte, 15.11.2024
Gemeinde Hinte
Der Bürgermeister
Uwe Redenius