Öffentliche Bekanntmachung – Widerspruchsrecht gegen Melderegisterauskünftenach den §§ 36, 42 und 50 des Bundesmeldegesetzes (BMG)

Gemäß § 36 Abs. 2, § 42 Abs. 3 und § 50 Abs. 5 des Bundesmeldegesetzes (BMG) weisen wir die Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Hinte auf das Recht hin, der Weitergabe ihrer Daten aus dem Einwohnermelderegister nach § 50 Abs. 1 bis 3 BMG, § 42 Abs. 1 BMG und § 58 c des Gesetzes über die Rechtsstellung der Soldaten (Soldatengesetz – SG) zu widersprechen.

Das Widerspruchsrecht gegen Datenübermittlungen bezieht sich auf die nachfolgend genannten Datenübermittlungen:

  • Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr

            Der Datenübermittlung kann gemäß § 36 Abs. 2 Satz 1 BMG widersprochen werden.

  • Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten aus Anlass von Alters- oder Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk

            Der Datenübermittlung kann gemäß § 50 Abs. 5 BMG widersprochen werden.

  • Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Adressbuchverlage

            Der Datenübermittlung kann gemäß § 50 Abs. 5 BMG widersprochen werden.

  • Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an eine öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft, der nicht die meldepflichtige Person angehört, sondern Familienangehörige der meldepflichtigen Person angehören

            Der Datenübermittlung kann gemäß § 42 Abs. 3 S. 2 BMG widersprochen werden.

  • Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen u. a. bei Wahlen und Abstimmungen

            Der Datenübermittlung kann gemäß § 50 Abs. 5 BMG widersprochen werden.

Ein Widerspruch gegen die Weitergabe der gespeicherten Daten (Übermittlungssperre) ist schriftlich, mit Angabe gegen welche Datenübermittlung widersprochen wird, an die Gemeinde Hinte – Bürgerbüro, Brückstraße 11 a, 26759 Hinte zu richten. Entsprechende Formulare erhalten Sie in unserem Bürgerbüro oder auf unserer Homepage unter https://www.hinte.de/rathaus/downloads/

Schon früher bei der zuständigen Meldebehörde eingereichte Widerspruchserklärungen behalten ihre Gültigkeit und brauchen nicht erneuert zu werden.

Hinte, 08.11.2025
Gemeinde Hinte
Der Bürgermeister
Uwe Redenius

Adresse Rathaus

Brückstraße 11a
26759
Hinte

Öffnungszeiten Rathaus

Montag – Freitag
08:00 – 12:30 Uhr

Montag  und Donnerstag
14:00 – 16:00 Uhr

Dienstag
14:00 – 17:00 Uhr

 

 

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