Hiermit wird darauf hingewiesen, dass im Flurbereinigungsverfahren Großes Meer gemäß § 8 Flurbereinigungsgesetz Flurstücke im Bereich der Gemarkungen Schirum, Rysum, Loquard, Bedekaspel, Victorbur, Engerhafe, Uthwerdum, Loppersum, Ochtelbur, Bangstede, Werdum, Oltmannsfehn und Wirdum ausgeschlossen bzw. zugezogen wurden. Der volle Wortlaut des mit dem Widerspruch anfechtbaren Verwaltungsaktes, aus dem die genauen Flurstücksbezeichnungen, die Aufforderung zur Anmeldung unbekannter Rechte sowie die Nutzungseinschränkungen hervorgehen, ist in dem Amtsblatt für den Landkreis Aurich und die Stadt Emden vom 21.02.2025, in dem Amtsblatt für den Landkreis Leer vom 28.02.2025 und in dem Amtsblatt für den Landkreis Wittmund vom 28.02.2025 sowie durch Aushang bzw. Auslegung während der Dienstzeiten bei der Stadt Aurich sowie bei den Gemeinden Krummhörn, Südbrookmerland, Hinte, Ihlow, Werdum und Uplengen und bei der Samtgemeinde Brookmerland ab dem 10.03.2025 bis zum 23.03.2025 veröffentlicht. Außerdem erfolgt eine Verkündung im Internet unter den Adressen www.aurich.de, www.suedbrookmerland.de, www.hinte.de, www.ihlow.de und www.marienhafe.de ab dem 10.03.2025 bis zum 23.03.2025. Darüber hinaus wird die öffentliche Bekanntmachung gemäß § 27 a Abs. 2 Verwaltungsverfahrensgesetz im Internet unter www.flurb-we.niedersachsen.de in der Rubrik „Öffentliche Bekanntmachungen“ vom 10.03.2025 bis zum 23.03.2025 eingestellt.
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