Die Flugplatz Emden GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer, Herrn Olaf Schmidt, Gorch-Fock-Straße 103, 26721 Emden, hat bei der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr- Luftfahrtbehörde – Standort Oldenburg, Kaiserstraße 27, 26122 Oldenburg die Erweiterung der Genehmigung des Verkehrslandeplatzes Emden auf die Zulassung von Hubschraubern bis max. 10 Tonnen Abfluggewicht gemäß § 6 Abs. 4 Satz 2 Luftverkehrsgesetz (LuftVG) beantragt.
Mit Datum vom 02.12.2024 wurde diese Genehmigung erteilt.
Die Genehmigung liegt in der Zeit vom 02.01.2025 bis 15.01.2025 einschließlich
bei der Stadt Emden, Ringstraße 38b, 26721 Emden (Verwaltungsgebäude II, Raum 212) während der Dienststunden, Montag bis Freitag 08.00 . 12.00 Uhr; Donnerstag von 14:30 – 17.00 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (0492187-1520, -1416),
der Gemeinde Hinte, Brückstraße 11a, 26759 Hinte während der üblichen Dienststunden oder nach telefonischer Vereinbarung (04925/9211-65, -62),
bei der Gemeinde Südbrookmerland, Westvictorburer Straße 2, 26624 Südbrookmerland, Raum 308, während der Dienststunden, montags bis freitags von 08.30 Uhr – 12.30 Uhr und zusätzlich donnerstags von 14.00 Uhr – 17.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (04942/209-308, -311),
der Gemeinde Ihlow, Alte Wieke 6, 26632 Ihlow (Zimmer 014), während der üblichen Dienststunden – Montag bis Freitag von 07:30 bis 12:30 Uhr; Montag bis Donnerstag von 14:00 bis 16:30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (04929/89-302, -317).