Bekanntmachung zur Bauleitplanung in der Gemeinde Hinte – Inkrafttreten der 26. Änderung des Flächennutzungsplanes

Der Landkreis Aurich hat die vom Rat der Gemeinde Hinte am 11.01.2024 in öffentlicher Sitzung beschlossene 26. Flächennutzungsplanänderung mit Verfügung vom 24.01.2024,
Az.: IV/60-02-3168/2022, gemäß § 6 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) genehmigt.

Der Geltungsbereich der 26. Änderung des Flächennutzungsplans umfasst das gesamte Gemeindegebiet der Gemeinde Hinte (vgl. die nachfolgende Abbildung 1). Zweck dieser 26. Änderung des Flächennutzungsplans ist die Ausweisung von Sonderbauflächen (sog. Konzentrationszonen) für Windenergieanlagen (WEA). Mit dieser Planung wird zur Steuerung von Windenergieanlagen im Außenbereich vom Planungsvorbehalt des § 35 Abs. 3 S. 3 BauGB Gebrauch gemacht. Außerhalb der in dieser 26. Änderung des Flächennutzungsplans zur Steuerung der Windenergie im Außenbereich dargestellten Sonderbauflächen stehen der Errichtung von Windenergieanlagen im Außenbereich gem. § 35 Abs. 3 S. 3 BauGB in der Regel öffentliche Belange entgegen. Der Regelungsbereich der
26. Änderung des Flächennutzungsplans umfasst somit den gesamten Außenbereich der Gemeinde Hinte.

Aus den beigefügten Abbildungen sind der Geltungsbereich der Planung (Gemeindegebiet Hinte) sowie die – als „Änderungsbereiche“ – bezeichneten Konzentrationszonen ersichtlich:

  1. Änderungsbereich A (40 ha) befindet sich Westlich Cirkwehrum
  2. Änderungsbereich B (128 ha) befindet sich Nördlich Osterhusen
  3. Änderungsbereich C (36 ha) befindet sich Nördlich Groß-Midlum.

Abb. 1: Übersicht des Geltunsberichs der 26. Flächennutzungsplanänderung sowie Darstellung der Konzentrationszonen (Änderungsbereiche A, B, C)

Abb. 2: Darstellung der Konzentrationszone „Westlich Cirkwehrum“ (Änderungsbereich A)

Abb. 3: Darstellung der Konzentrationszone „Nördlich Osterhusen“ (Änderungsbereich B)

Abb. 4: Darstellung der Konzentrationszone „Nördlich Groß-Midlum“ (Änderungsbereich C)

Die 26. Änderung des Flächennutzungsplanes wird gemäß § 6 Abs. 5 BauGB mit der Bekanntmachung im Amtsblatt des Landkreises Aurich am 26.01.2024 rechtswirksam.

Die 26. Flächennutzungsplanänderung mit Begründung und Umweltbericht sowie der zusammenfassenden Erklärung kann ab sofort während der üblichen Dienststunden im Rathaus der Gemeinde Hinte, Brückstraße 11a, 26759 Hinte von Jedermann eingesehen werden. Über ihren Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche im Falle der in den §§ 39-42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist, und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen, wenn der Antrag nicht innerhalb der Frist von drei Jahren gestellt ist, wird hingewiesen. 

Gemäß § 215 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass

  1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
  • eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und
  • nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges,

unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde Hinte unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

Des Weiteren werden gemäß § 6a Abs. 2 BauGB die in Kraft getretene Flächennutzungsplanänderung mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung dauerhaft ins Internet eingestellt (www.hinte.de). Gem. § 6a Absatz 2 BauGB sind die Planunterlagen auch im Internet unter https://uvp.niedersachsen.de/kartendienste abrufbar.

Hinte, den 25.01.2024
Gemeinde Hinte
Der Bürgermeister

Redenius

Adresse Rathaus

Brückstraße 11a
26759
Hinte

Öffnungszeiten Rathaus

Montag – Freitag
08:00 – 12:30 Uhr

Montag  und Donnerstag
14:00 – 16:00 Uhr

Dienstag
14:00 – 17:00 Uhr

 

 

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