Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
26. Änderung des Flächennutzungsplanes, Gemeinde Hinte
Der Rat der Gemeinde Hinte hat am 15.06.2017 die 26. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen. Die Änderung beinhaltet die Ausweisung von Sonderbauflächen mit Ausschlusswirkung für Windenergieanlagen (Konzentrationsflächenplanung).
Der Geltungsbereich der Planung ergibt sich aus der nachstehenden Übersichtskarte als Bestandteil der Bekanntmachung:
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB liegen die Entwürfe der 26. Änderung des Flächennutzungsplanes vom 05.10.2023 bis 07.11.2023 während der Dienststunden von 8.00 Uhr bis 12.30 (Montag-Freitag) sowie von 14.00 bis 16.00 Uhr (Montag und Donnerstag) und von 14.00 bis 17.00 Uhr (Dienstag) im Raum 17 im Rathaus der Gemeinde Hinte, Brückstraße 11a, 26759 Hinte zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Die Öffentlichkeit kann sich während der Auslegungszeit eingehend über die beabsichtigte Planung informieren bzw. ihre Stellungnahme dazu abgeben.
Umweltbezogene Informationen liegen im Entwurf der Begründung, im Umweltbericht sowie in einschlägigen Untersuchungen und Stellungnahmen zu den Schutzgütern Mensch, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Luft und Klima einschließlich des zwischen ihnen bestehenden Wirkungsgefüges sowie zu Kultur- und Sachgütern und zum Landschaftsbild vor. Die Quellen der umweltbezogenen Informationen sind:
- 26. Flächennutzungsplanänderung, Begründung Teil A Standortuntersuchung (Potenzialstudie 2021) mit den Anlagen 1 bis 6 und 3 Anhängen
a) Die Brut- und Gastvögel im Bereich der Windenergie-Potenzialflächen in der Gemeinde Hinte (Landkreis Aurich) – Erfassungen in der Brutsaison 2018/19, Dr. Matthias Schreiber, unter Mitarbeit von Dipl.-Biol. Axel Degen, Jonas Buddemeier und Marike Boekhoff, Bramsche, 28.02.2020
b) Fledermauskundliche Untersuchungen und die Erarbeitung eines artenschutzrechtlichen Gutachtens im Rahmen einer Flächenbewertung für das FNP-Änderungsverfahren (Windkraft) in Hinte, Landkreis Aurich, Echolot GbR, Büro f. Fledermauskunde, Landschaftsökologie und Umweltbildung, Münster, 09.06.2020
c) 26. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Ausweisung von Konzentrationszonen für die Windenergienutzung – Landschaftsbildbewertung – Beitrag zum gesamträumlichen Planungskonzept – (Potenzialanalyse), Dense & Lorenz, Büro für angewandte Ökologie und Landschaftsplanung, Osnabrück, 11.09.2020
Entwurf, Thalen Consult GmbH, Neuenburg, 15.06.2023 - Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zur Flächennutzungsplanung „Konzentrations-zonen für Windenergienutzung“ in der Gemeinde Hinte (Landkreis Aurich), Dr. Matthias Schreiber, Bramsche, 23.04.2022
- FFH-Verträglichkeitsuntersuchung zur Flächennutzungsplanung „Konzentrationszonen für Windenergienutzung“ in der Gemeinde Hinte (Landkreis Aurich), Dr. Matthias Schreiber, M. Sc. Laura Sophia Apel, Bramsche, 12.06.2022
Zudem liegen folgende Stellungnahmen mit umweltbezogenen Inhalten aus der frühzeitigen Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung vor:
4. Entwässerungsverband Emden, Krummhörn, 07.11.2022
5. Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG), Hannover, 05.12.2022
6. Landkreis Aurich, 12.12.2022
7. Landwirtschaftskammer Niedersachsen, 04.11.2022
8. Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Nds. (LGLN), Hannover, 25.11.2022
9. Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz, Betriebsstelle Aurich, 10.11.2022
10. Ostfriesische Landschaft, Aurich, 17.11.2022
11. Öffentlichkeit, 25.11.2022
Die genannten Quellen enthalten folgende umweltbezogene Informationen:
Schutzgut und Themenblock | Urheber der Information |
Schutzgut Mensch | 1, 6, 8 |
Schutzgut Tiere und Pflanzen | 1, 2, 3, 6, 11 |
Schutzgut Boden | 5, 6, 7, 9 |
Schutzgut Wasser | 4, 5, 6 |
Schutzgut Klima / Luft | |
Wechselwirkung | 1 |
Kultur- und Sachgüter | 1, 5, 6, 8, 10 |
Landschaftsbild | 1, 6, 11 |
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass während der Auslegungszeit von jedermann Stellungnahmen (mündlich, schriftlich oder zur Niederschrift) abgegeben werden können. Darüber hinaus können die Stellungnahmen per Post (Gemeinde Hinte, Brückstraße 11a, 26759 Hinte) oder per E-Mail (dubbels@hinte.de) eingereicht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung der 26. Änderung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben.
Die entsprechenden Unterlagen zur 26. Änderung des Flächennutzungsplanes stehen Ihnen unter folgendem Link zur Verfügung:
https://kombox.kdo.de/tausch/index.php/s/m5xb4iFPcSmjj3a
Passwort: BauleitplanungHinte
Hinte, den 05. Oktober 2023
Der Bürgermeister
Uwe Redenius