Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
27. Änderung des Flächennutzungsplanes, Gemeinde Hinte
Der Rat der Gemeinde Hinte hat am 29.09.2022 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, den Flächennutzungsplan der Gemeinde Hinte zu ändern (27. Änderung). Die Änderung beinhaltet die Ausweisung von Flächen für Erneuerbare Energien anstelle von Flächen für die Landwirtschaft.
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB liegen die Entwürfe der 27. Änderung des Flächennutzungsplanes vom 24.10.2022 bis 28.11.2022 im Rathaus der Gemeinde Hinte (Brückstraße 11a, 26759 Hinte) während der üblichen Dienststunden aus.
Hinte, 13.10.2022
Gemeinde Hinte
Der Bürgermeister