Der Rat der Gemeinde Hinte hat in seiner Sitzung am 29.02.2024 gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 0805 „Gewerbegebiet Neuer Weg“ sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. §3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange gem. §4 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Nach §3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie deren voraussichtlichen Auswirkungen zu unterrichten.
Daher stehen Ihnen im Anhang der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 0805 und die Begründung als Download zur Verfügung.
Zusätzlich sind die Unterlagen im Rathaus der Gemeinde Hinte (Raum 17), Brückstraße 11a, 26759 Hinte, während der üblichen Dienststunden einsehbar.
Vom 18.11.2024 bis zum 20.12.2024 wird der Öffentlichkeit die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Stellungnahmen können elektronisch an bauleitplanung@hinte.de oder schriftlich an die Gemeinde Hinte übermittelt werden. Es wird darauf hingewiesen, dass auch Kinder und Jugendliche Teil der Öffentlichkeit sind.
Hinte, 18.11.2024
Uwe Redenius, Bürgermeister