Der Rat der Gemeinde Hinte hat in seiner Sitzung am 28.09.2023 gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 0607 „Roggenweg“ sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. §3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange gem. §4 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Nach §3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie deren voraussichtlichen Auswirkungen zu unterrichten.
Daher werden die Planungsunterlagen des Bebauungsplanes Nr. 0607 in der Zeit vom 17.11.2025 bis 18.12.2025 auf der Internetseite der Gemeinde Hinte unter https://hinte.planungsbeteiligung.de/ veröffentlicht. Zusätzlich sind die Unterlagen im Rathaus der Gemeinde Hinte (Raum 17), Brückstraße 11a, 26759 Hinte, während der üblichen Dienststunden einsehbar.
Im oben genannten Zeitraum wird der Öffentlichkeit die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Stellungnahmen können direkt über die Beteiligungsplattform abgegeben, schriftlich bei der Gemeinde Hinte eingereicht oder elektronisch an bauleitplanung@hinte.de übermittelt werden. Es wird darauf hingewiesen, dass auch Kinder und Jugendliche Teil der Öffentlichkeit sind.
Uwe Redenius, Bürgermeister