Bekanntmachung von Ratsbeschlüssen gem. § 182 Abs. 2 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG)

Der Rat der Gemeinde Hinte hat mit Zustimmung von mehr als vier Fünftel seiner Mitglieder folgende Beschlüsse im Umlaufverfahren gefasst:

Beratung und Beschlussfassung über die Auflösung der Freiwilligen Feuerwehr Cirkwehrum/Westerhusen zum 31.12.2020

Beschluss:
Der Rat der Gemeinde Hinte beschließt die Auflösung der Freiwilligen Feuerwehr Cirkwehrum/Westerhusen zum 31.12.2020.

Beratung und Beschlussfassung über die Abberufung des Stellvertretenden Ortsbrandmeisters der Freiwilligen Feuerwehr Cirkwehrum/Westerhusen, Mathias Eeten, aus dem Ehrenbeamtenverhältnis

Beschluss:
Der Rat der Gemeinde Hinte beschließt mit einer notwendigen 2/3 Mehrheit die Abberufung des Stellvertretenden Ortsbrandmeisters der Freiwilligen Feuerwehr Cirkwehrum/Westerhusen, Mathias Eeten, zum 31.12.2020.

Beratung und Beschlussfassung über die Satzung über die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Hinte

Beschluss:
Der Rat der Gemeinde Hinte beschließt die anliegende Satzung über die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Hinte.
Satzung FFW Gemeinde Hinte

Beratung und Beschlussfassung über die Satzung über die Kinder- und Jugendfeuerwehren der Gemeinde Hinte

Beschluss:
Der Rat der Gemeinde Hinte beschließt die anliegende Satzung über die Kinder- und Jugendfeuerwehren der Gemeinde Hinte.
Satzung Kinder- und Jugendfeuerwehr Gemeinde Hinte

Beratung und Beschlussfassung über den Mandatsverzicht des Ratsmitglieds Rolf Jaenicke (FLH) zum 31.12.2020

Beschluss:
Der Rat der Gemeinde Hinte stellt fest, dass die Voraussetzungen für einen Sitzverlust gem. § 52 Abs. 1 Nr. 1 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) für das
Ratsmitglied Rolf Jaenicke (FLH) zum 31.12.2020 vorliegen.

Besetzung des Verwaltungsausschusses

Beschluss:
Der Rat der Gemeinde Hinte stellt zum 01.01.2021 folgende Besetzung des Verwaltungsausschusses fest:

Besetzung des Ausschusses für Bürgerservice

Beschluss:
Der Rat der Gemeinde Hinte stellt zum 01.01.2021 folgende Besetzung des Ausschusses für Bürgerservice fest:

Besetzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung

Beschluss: Der Rat der Gemeinde Hinte stellt zum 01.01.2021 folgende Besetzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung fest:

Besetzung des Ausschusses für Innere Dienste

Beschluss:

Der Rat der Gemeinde Hinte stellt zum 01.01.2021 folgende Besetzung des Ausschusses für Innere Dienste fest:

Die Beschlüsse veröffentliche ich hiermit gemäß § 182 Abs. 2 NKomVG.

Hinte, den 15.12.2020
Der Bürgermeister
U. Redenius

Adresse Rathaus

Brückstraße 11a
26759
Hinte

Öffnungszeiten Rathaus

Montag – Freitag
08:00 – 12:30 Uhr

Montag  und Donnerstag
14:00 – 16:00 Uhr

Dienstag
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