Bekanntmachung von Ratsbeschlüssen gem. § 182 Abs. 2 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG)

Derzeit finden aufgrund der Corona-Pandemie in der Gemeinde Hinte keine Präsenzsitzungen statt.

Der Rat der Gemeinde Hinte hat mit Zustimmung von mehr als vier Fünftel seiner Mitglieder folgenden Beschluss im Umlaufverfahren gefasst:

Beratungsgegenstand:
Beratung und Beschlussfassung über die Aussetzung der Elternbeiträge und Entgelte für die Verpflegung in Kindertagesstätten

Beschluss:
Der Rat der Gemeinde Hinte beschließt, die Erhebung von Elternbeiträge und Entgelte für die Verpflegung in Kindertagesstätten ab Januar 2021 bis zur Einführung des Regelbetriebes auszusetzen.

Den Beschluss veröffentliche ich hiermit gemäß § 182 Abs. 2 NKomVG.

Hinte, den 21.01.2021
Der Bürgermeister
U. Redenius

Adresse Rathaus

Brückstraße 11a
26759
Hinte

Öffnungszeiten Rathaus

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Montag  und Donnerstag
14:00 – 16:00 Uhr

Dienstag
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