Bekanntmachung – Verkehrssicherheit – Freihaltung von Sichtdreiecken

Im Laufe des Jahres wachsen Hecken, Sträucher und Bäume teilweise stark an und behindern damit häufig den Verkehr. Die Gemeinde Hinte weist aus gegebenem Anlass darauf hin, dass solche Anpflanzungen regelmäßig zurückzuschneiden sind. In vielen Fällen wird die generelle einzuhaltende Anfahrsicht nicht mehr gewährleistet. Die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer hat dabei grundsätzlich Vorrang gegenüber den Interessen der Grundstückseigentümer. Diese müssen ihren Verkehrssicherheitspflichten nachkommen. Im Bereich von Kreuzungen und Einmündungen können Anpflanzungen von Hecken, Bäumen und Sträuchern, aber auch von Zäunen, Stapeln, Haufen und andere Bauten zu Sichtbehinderungen führen. Es ist daher zu beachten, dass Kreuzungen und Einmündungen grundsätzlich von solchen Bebauungen freizuhalten sind. Ein Sichtdreieck ist dabei der Sichtbereich, den ein Verkehrsteilnehmer beim Befahren einer untergeordneten in eine übergeordnete Straße benötigt. Ist die Sicht eingeschränkt, ist ein Befahren häufig riskant, ein Sichtdreieck ist aus diesem Grund immer zu gewährleisten. Der Bewuchs in diesen Bereichen darf 80 cm nicht überschreiten, dasselbe gilt für die Höhe von Zäunen. Bäume, die in Sichtdreiecken stehen, müssen bis zu einer Höhe von 2,50 Meter freigeschnitten sein. Um eine Gefährdung der Benutzerinnen und Benutzer der Geh- und Radwege auszuschließen, ist es auch hier erforderlich, die überragenden Sträucher und Äste zurückzuschneiden.
Ferner ist auch das Lichtraumprofil zu berücksichtigen. Dies müssen Grundstückseigentümer beachten, deren Grundstücke an öffentlichen Straßen, sowie Geh- und Radwegen liegen. Der Lichtraum in der Höhe (der freie Raum) beträgt bei Geh- und Radwegen vor dem eigenen Grundstück 2,50 m und bei Fahrbahnen 4,50 m. Auch Straßenlaternen und Schilder müssen so freigestellt werden, dass sie ihre Funktion erfüllen können und Schilder problemlos zu lesen sind.
Betroffene Grundstückseigentümer werden gebeten, die entlang ihres Grundstückes auf den Geh- und Radweg ragenden Anpflanzungen unverzüglich zurückzuschneiden, damit diese uneingeschränkt wieder genutzt werden können. Die Gemeinde Hinte wird entsprechende Kontrollen durchführen und die Grundstückseigentümer ggf. entsprechend zum Rückschnitt etc. auffordern.

Hinte, den 23.10.2023
Der Bürgermeister

U. Redenius

Adresse Rathaus

Brückstraße 11a
26759
Hinte

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