Die Vorschlagsliste der Gemeinde Hinte zur Auswahl der Schöffen für die Geschäftsjahre 2024-2028 liegt in der Zeit vom 30.06.2023 bis zum 07.07.2023 während der Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht im Rathaus der Gemeinde Hinte, Brückstraße 11a, Raum 4, 26759 Hinte aus.
Gegen die Vorschlagsliste kann innerhalb einer Woche nach dem Ende der Auslegungsfrist jedermann schriftlich oder zu Protokoll bei der Gemeinde mit Begründung Einspruch einlegen, dass in die Liste Personen aufgenommen worden sind, welche nach den §§ 32 bis 34 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) nicht aufgenommen werden durften oder sollten.
Hinte, den 30.06.2023
Der Bürgermeister
U. Redenius