Bekanntmachung Schau der Gewässer III. Ordnung im Landkreis Aurich

Die Schau der Gewässer III. Ordnung für das Gebiet des Landkreises Aurich in den Städten Aurich, Norden und Wiesmoor, den Samtgemeinden Brookmerland und Hage sowie den Gemeinden Dornum, Großefehn, Großheide, Hinte, Ihlow, Krummhörn Südbrookmerland, einschließlich ihrer Ortsteile findet statt in der Zeit vom


17. Oktober bis 14. November 2022.

Bei den Gewässern III. Ordnung handelt es sich um Gräben, die der Entwässerung von zwei oder mehreren Grundstücken dienen und nicht von den Entwässerungsverbänden unterhalten werden. Diese Gräben sind durch die Unterhaltungspflichtigen bis zum Schautermin zu reinigen. Bei der Räumung müssen alle den normalen Querschnitt einengenden Hindernisse (Verkrautungen, Verschlammungen, Versandungen, widerrechtliche Verdämmungen usw.) beseitigt werden. Der Aushub ist so einzuebnen, dass er nicht wieder in das Gewässer gelangen kann und keine Uferaufhöhungen entstehen. Die Verrohrungen sind zu überprüfen und erforderlichenfalls so zu reinigen, dass ein ungehinderter Wasserdurchfluss gewährleistet ist.

Bäume, Hecken, Gebüsche und Röhricht sollen nur zurückgeschnitten, gerodet oder sonst beschädigt oder zerstört werden, wenn dies für den Wasserabfluss und die Unterhaltungsarbeiten unvermeidlich ist.


Sofern die Gräben, insbesondere entlang von öffentlichen Straßen, von der Gemeinde oder dem Landkreis maschinell gereinigt werden, sind einmündende Verrohrungen wie z. B. Drainausläufer, Durchlässe oder Weidepumpen für die Bagger- und Geräteführer von den Betreibern der Anlage gut sichtbar kenntlich zu machen. Regressansprüche wegen Beschädigungen derartiger Anlagen können nicht geltend gemacht werden.


Die Unterhaltungspflichtigen, die Eigentümer und die Anlieger der Gräben haben die Möglichkeit, an der Gewässerschau teilzunehmen und sich zu äußern.


Muss wegen nicht ordnungsgemäß erfüllter Reinigungspflicht eine Nachschau angesetzt werden, sind die Säumigen zur Übernahme der Kosten für die Nachschau verpflichtet.


Auf die Verordnung über die Schau und Unterhaltung der Gewässer dritter Ordnung für das Gebiet des Landkreises Aurich vom 12.09.1986 in der Fassung der 1. Änderung vom 15.06.2011 (Amtsblatt für den Landkreis Aurich und die Stadt Emden Nr. 24 vom 24.06.2011) wird besonders hingewiesen.


Auf eventuelle Aushänge in den Bekanntmachungskästen der Städte, Samtgemeinden und Gemeinden wird verwiesen. Die Bekanntmachung ist auch im Internet unter www.landkreis-aurich.de abrufbar.


Aurich, 06. September 2022

Landkreis Aurich
Der Landrat
-Meinen-

Adresse Rathaus

Brückstraße 11a
26759
Hinte

Öffnungszeiten Rathaus

Montag – Freitag
08:00 – 12:30 Uhr

Montag  und Donnerstag
14:00 – 16:00 Uhr

Dienstag
14:00 – 17:00 Uhr

 

 

Nach oben scrollen