Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Bürgermeister- und Gemeinderatswahl in der Gemeinde Hinte am 13.09.2026

Bekanntmachung gem. § 28 Abs. 6 Nds. Kommunalwahlgesetz (NKWG) i. V. m. § 45a NKWG, § 38 Abs. 1 und Abs. 2 Nds. Kommunalwahlordnung (NKWO) über die zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl der Bürgermeisterin/ des Bürgermeisters und der Wahl des Rates am 13. September 2026 in der Gemeinde Hinte

Der Gemeindewahlausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 21. Juli 2026 die Zulassung der folgenden Wahlvorschläge beschlossen:

Hinte, den 22.07.2026
Gemeinde Hinte
Der Gemeindewahlleiter
Janssen

Adresse Rathaus

Brückstraße 11a
26759
Hinte

Öffnungszeiten Rathaus

Montag – Freitag
08:00 – 12:30 Uhr

Montag  und Donnerstag
14:00 – 16:00 Uhr

Dienstag
14:00 – 17:00 Uhr

 

 

Nach oben scrollen