Bekanntmachung gem. § 28 Abs. 6 Nds. Kommunalwahlgesetz (NKWG) i. V. m. § 45a NKWG, § 38 Abs. 1 und Abs. 2 Nds. Kommunalwahlordnung (NKWO) über die zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl der Bürgermeisterin/ des Bürgermeisters und der Wahl des Rates am 13. September 2026 in der Gemeinde Hinte
Der Gemeindewahlausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 21. Juli 2026 die Zulassung der folgenden Wahlvorschläge beschlossen:

Hinte, den 22.07.2026
Gemeinde Hinte
Der Gemeindewahlleiter
Janssen