Der Rat der Gemeinde Hinte hat in seiner Sitzung am 30.11.2023 gem. § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) die 12. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 0413 sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. §3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange gem. §4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Der Entwurf der 12. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 0413, die Begründung sowie die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen stehen Ihnen im Anhang als Download zur Verfügung.
Zusätzlich sind die Unterlagen im Rathaus der Gemeinde Hinte (Raum 17), Brückstraße 11a, 26759 Hinte, während der üblichen Dienststunden einsehbar.
Vom 18.11.2024 bis zum 20.12.2024 besteht die Möglichkeit eine Stellungnahme an bauleitplanung@hinte.de zu übermitteln. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich bei der Gemeinde Hinte eingereicht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben können.
Hinte, 18.11.2024
Uwe Redenius, Bürgermeister