Hier: Öffentlichkeitsbeteiligung gem. §3 Abs. 2 BauGB
Der Rat der Gemeinde Hinte hat in seiner Sitzung am 29.02.2024 gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 0805 „Gewerbegebiet Neuer Weg“ sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. §3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange gem. §4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB werden die Entwürfe des Bebauungsplanes Nr. 0805 in der Zeit vom 01.09.2025 bis 06.10.2025 auf der Internetseite der Gemeinde Hinte unter https://hinte.planungsbeteiligung.de/ veröffentlicht. Zusätzlich sind die Unterlagen im Rathaus der Gemeinde Hinte (Raum 17), Brückstraße 11a, 26759 Hinte, während der üblichen Dienststunden durch ein Lesegerät einsehbar.
Umweltbezogene Informationen liegen im Entwurf der Begründung, im Umweltbericht sowie in einschlägigen Untersuchungen und Stellungnahmen zu den Schutzgütern Mensch, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Luft und Klima einschließlich des zwischen ihnen bestehenden Wirkungsgefüges sowie zu Kultur- und Sachgütern und zum Landschaftsbild vor. Die Quellen der umweltbezogenen Informationen sind:
- Ingenieurbüro IDV GbR (2015): Bodenuntersuchungen im Bereich Westerhuser Neuland, Gemeinde Hinte – Dokumentation der Untersuchungen zur Bodenbeschaffenheit unter besonderer Berücksichtigung möglicher sulfatsaurer Eigenschaften
- Thalen Consult GmbH (2018): Interkommunaler Industrie- und Gewerbepark „Westerhuser Neuland“ – Entwässerungskonzept
- A&R Umweltplanung GmbH (2024): Bestandserfassung Avifanua „Gewerbepark Westerhuser Neuland“
- A&R Umweltplanung GmbH (2025): Bestandserfassung Avifanua – Gastvögel „Gewerbepark Westerhuser Neuland“
- Auswertung folgender allgemein verfügbarer Quellen:
- NIBIS-Kartenserver des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie
- Umweltkartenserver des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz
- Regionales Raumordnungsprogramm Landkreis Aurich (2018)
- Niedersächsisches Landschaftsprogramm (2021)
- Landes-Raumordnungsprogramm Niedersachsen (LROP-VO) (2022)
Zudem liegen folgende Stellungnahmen mit umweltbezogenen Inhalten aus der frühzeitigen Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung vor:
- Landkreis Aurich, 20.12.2024
- Erster Entwässerungsverband Emden, Krummhörn, 12.12.2024
- Ostfriesische Landschaft Archäologischer Dienst, 06.12.2024
- Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG), Hannover, 17.12.2024
- Oldenburgisch-Ostfriesischer Wasserverband (OOWV), Brake, 19.12.2024
- Öffentlichkeit, 16.12.2024 und 19.12.2024
Die genannten Quellen enthalten folgende umweltbezogene Informationen:
Schutzgut und Themenblock | Urheber der Information |
Schutzgut Mensch | 6 |
Schutzgut Tiere und Pflanzen | 1, 6 |
Schutzgut Boden | 1, 4 |
Schutzgut Wasser | 2, 5 |
Schutzgut Klima / Luft | |
Wechselwirkung | |
Kultur- und Sachgüter | 3 |
Landschaftsbild | 6 |
Die Öffentlichkeit kann sich während der Auslegungszeit eingehend über die beabsichtigte Planung informieren bzw. ihre Stellungnahme dazu abgeben. Stellungnahmen können direkt auf der Beteiligungsplattform abgegeben oder elektronisch an bauleitplanung@hinte.de übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich bei der Gemeinde Hinte eingereicht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Uwe Redenius
Bürgermeister