1. Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. §3 Abs. 1 BauGB
Der Rat der Gemeinde Hinte hat in seiner Sitzung am 30.11.2023 gem. § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 0417 sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. §3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange gem. §4 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Nach §3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie deren voraussichtlichen Auswirkungen öffentlich zu unterrichten.
Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 0417 einschließlich der Begründung werden daher in der Zeit vom 24.06.2024 bis 30.07.2024 im Rathaus der Gemeinde Hinte (Raum 17), Brückstraße 11a, 26759 Hinte, während der üblichen Dienststunden ausgelegt. Im Anhang dieser Bekanntmachung stehen Ihnen die Unterlagen auch digital zur Verfügung.
In diesem Zeitraum besteht die Möglichkeit eine schriftliche Stellungnahme an die Gemeinde Hinte oder an bauleitplanung@hinte.de zu richten.
Hinte, 24.06.2024
Uwe Redenius, Bürgermeister