26. Änderung des Flächennutzungsplanes, Gemeinde Hinte

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

26. Änderung des Flächennutzungsplanes, Gemeinde Hinte

Der Rat der Gemeinde Hinte hat am 15.06.2017 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, den Flächennutzungsplan der Gemeinde zu ändern (26. Änderung). Die Änderung beinhaltet die Ausweisung von Potenzialflächen für Windenergieanlagen.

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB liegen die Entwürfe der 26. Änderung des Flächennutzungsplanes vom 03.11.2022 bis 02.12.2022 im Rathaus der Gemeinde Hinte (Brückstraße 11a, 26759 Hinte) während der üblichen Dienststunden aus.

Hinte, 24.10.2022
Gemeinde Hinte
Der Bürgermeister

Die Entwürfe der Planungsunterlagen stehen Ihnen hier als Download zur Verfügung.

Adresse Rathaus

Brückstraße 11a
26759
Hinte

Öffnungszeiten Rathaus

Montag – Freitag
08:00 – 12:30 Uhr

Montag  und Donnerstag
14:00 – 16:00 Uhr

Dienstag
14:00 – 17:00 Uhr

 

 

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