Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
26. Änderung des Flächennutzungsplanes, Gemeinde Hinte
Der Rat der Gemeinde Hinte hat am 15.06.2017 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, den Flächennutzungsplan der Gemeinde zu ändern (26. Änderung). Die Änderung beinhaltet die Ausweisung von Potenzialflächen für Windenergieanlagen.
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB liegen die Entwürfe der 26. Änderung des Flächennutzungsplanes vom 03.11.2022 bis 02.12.2022 im Rathaus der Gemeinde Hinte (Brückstraße 11a, 26759 Hinte) während der üblichen Dienststunden aus.
Hinte, 24.10.2022
Gemeinde Hinte
Der Bürgermeister
Die Entwürfe der Planungsunterlagen stehen Ihnen hier als Download zur Verfügung.