In diesem Jahr findet die Wahl der Schöffen und Hilfsschöffen für das Schöffengericht Emden, sowie den Strafkammern des Landgerichts Aurich statt. Die Schöffen werden für den Zeitraum 2024-2028 gewählt. Zu diesem Zweck stellt die Gemeinde Hinte eine Vorschlagsliste auf, für die sich geeignete Personen bewerben können. Diese Vorschlagsliste wird durch den Rat der Gemeinde Hinte beschlossen und anschließend dem Amtsgericht Emden zur weiteren Verwendung übermittelt.
Weitergehende Informationen finden Sie unter folgenden Webseiten:
https://www.schoeffen-nds-bremen.de/Startseite/
Es wird besonders darauf hingewiesen, dass die Regelung des ehemaligen § 34 Abs. 1 Nr. 7 GVG, wonach Schöffen nicht berufen werden sollten, die bereits zwei aufeinander folgende Amtsperioden tätig waren, aufgehoben wurde.
Für Ihre Bewerbung nutzen Sie bitte folgendes Bewerbungsformular.
Die Bewerbung ist bis spätestens 31.03.2023 an die Gemeinde Hinte, Brückstraße 11a, 26759 Hinte.