Der Rat der Gemeinde Hinte hat in seiner Sitzung am 25.06.2026 eine Änderung der Friedhofsgebührensatzung hinsichtlich der Gebühren zur Nutzung der Friedhofskapelle auf dem Neuen Friedhof beschlossen.
Zum 01. August 2026 gelten dafür folgende Gebühren:
Nutzung des Aufbahrungsraums in der Friedhofskapelle: 100,00 Euro
Nutzung der Andachtshalle in der Friedhofskapelle: 250,00 Euro
Bisher wurde für die Nutzung des Aufbahrungsraumes und der Andachtshalle eine einheitliche Gebühr in Höhe von 756,00 Euro erhoben. Mit der Neuregelung werden die Gebühren für die Kapellennutzung insgesamt deutlich gesenkt und die jeweiligen Leistungen künftig einzeln abgerechnet.