Festsetzung der Hebesätze

Der Rat der Gemeinde Hinte hat in seiner Sitzung am 15.12.2025 die Hebesätze für das Gebiet der Gemeinde Hinte wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer
                1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)        500 v.H.

                1.2 für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                        480 v.H.

2. Gewerbesteuer                                                                                                                420 v.H.

Der Hebesatz für die Grundsteuer A wurde um 47 Prozentpunkte und die Grundsteuer B um 100 Prozentpunkte zum Vorjahr erhöht. Der Hebesatz für die Gewerbesteuer ist unverändert geblieben.

Adresse Rathaus

Brückstraße 11a
26759
Hinte

Öffnungszeiten Rathaus

Montag – Freitag
08:00 – 12:30 Uhr

Montag  und Donnerstag
14:00 – 16:00 Uhr

Dienstag
14:00 – 17:00 Uhr

 

 

Nach oben scrollen