Am 09. Juni 2024 findet die Zehnte Direktwahl des Europäischen Parlaments statt. In Deutschland lebende Unionsbürger haben die Möglichkeit, entweder in ihrem Herkunftsland oder in Deutschland an der Wahl teilzunehmen. Jeder darf aber nur einmal wählen. Um in Deutschland wählen zu können, müssen sie sich bis zum 19. Mai 2024 in das Wählerverzeichnis ihrer Wohnsitzgemeinde eintragen lassen. Dies kann persönlich im Rathaus oder per Post erfolgen. Weitere Informationen und Antragsformulare finden sie hier:
www.bundeswahlleiter.de/europawahlen/2024/informationen-waehler/unionsbuerger.html
www.bmi.bund.de/europeans-vote-in-germany
Hinweise Eintragung Wählerverzeichnis
Rathaus
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