Brücken bauen zwischen zerstrittenen Parteien

„Schlichten statt richten“ – nach diesem Motto und nach dem niedersächsischen Schieds- und Schlichtungsgesetz handeln die beiden Schiedsmänner der Gemeinde Hinte, Klaus-Dieter Mertins und Heinrich Hallwaß bei Streitigkeiten unter Nachbarn. Beide stellten nun ihre Bilanz für das Jahr 2023 vor. Insgesamt betreuten sie im vergangenen Jahr 23 Fälle, wovon 20 sogenannte „Tür und Angel“ Gespräche vor Ort und drei als Schlichtungsverhandlungen an einem neutralen Ort durchgeführt wurden.

In vielen Schlichtungen geht es um Überwuchs und Überhang von Bäumen und Hecken, aber auch Belästigungen durch Wasserfluss und Emissionen (Rauch, Lärm usw.) stehen im Portfolio der beiden Schiedsmänner, die seit 12 Jahren in allen Ortschaften der Gemeinde Hinte tätig sind. Waren es bis 2018 noch rund 10 bis 13 Fälle in einem Jahr, gibt es seit 2019 einen Anstieg auf rund 20 Fälle pro Jahr zu denen die beiden Schiedsmänner gerufen werden.

Trotz einer guten Erfolgsquote von über 80 %, wünschen sich beide, dass sie eher gerufen werden, nicht erst wenn das Fass schon übergelaufen ist. Ein zeitnaher Konsens zwischen den Streitenden kann viel Ärger und Kummer aller Beteiligten verhindern, so die beiden im Interview. Auch lässt sich das Kernproblem in der frühen Phase noch gut erkennen. Schwelt der Streit schon länger, sind viele weitere Nebenschauplätze dazugekommen, so dass die Fronten immer mehr verhärten und eine Schlichtung erschweren. Deshalb sehen sich beide auch als Brückenbauer zwischen den zerstrittenen Parteien, damit eine gemeinsame Kommunikation der Betroffenen wieder möglich wird.

Beide Schlichter empfehlen, dass Bewohner und Eigentümer von Grundstücken, die Umbaumaßnahmen, zum Beispiel bei Grenzbebauungen oder bei Veränderungen von Einfriedungen, vorhaben – den Nachbarn / die Nachbarin – zu dessen Grenze mögliche Maßnahmen laufen sollten, bereits zwei bis vier Wochen vorher auf das Vorhaben ansprechen und vorbereiten. Nicht selten ist es auch erforderlich, für solche Baumaßnahmen das Grundstück des Nachbarn betreten zu wollen bzw. zu müssen. Dafür sollte man sich rechtzeitig eine Zustimmung einholen. So manches mal kommen bei solchen Vorabsprachen sinnvolle Tipps vom Nachbarn in die jeweiligen Bau- und Veränderungsprozesse Einfließen, so dass die rechtzeitige Absprache bereichernd zu einem guten Ergebnis beitragen kann.

Die Arbeit der Schiedsmänner ist kostenlos, nur bei einer Schlichtungsverhandlung fallen Kosten in Höhe von 15 bis 50 Euro an.

Weitere Informationen und die Kontaktdaten der beiden Schiedsmänner finden Betroffene auf der Homepage der Gemeinde Hinte oder auf im Rathaus ausliegende Flyer.

Sehen sich auch als Brückenbauer zwischen den zerstrittenen Parteien –Klaus-DieterMertins (li.) und Heinrich Hallwaß (re.)

Adresse Rathaus

Brückstraße 11a
26759
Hinte

Öffnungszeiten Rathaus

Montag – Freitag
08:00 – 12:30 Uhr

Montag  und Donnerstag
14:00 – 16:00 Uhr

Dienstag
14:00 – 17:00 Uhr

 

 

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