Umzüge, die den Maibaum begleiten bzw. den Maibaum auf Anhängern hinter landwirtschaftlichen Zugmaschinen begleiten sind am 30. April des Jahres als ortsübliche, kleinere Brauchtumsveranstaltungen anzusehen.
Der zuständige Straßenbehörde ist jedoch diese erlaubnisfreie Veranstaltung anzuzeigen, damit eventuell notwendige Schritte getroffen werden können.
Die Mitteilung der Brauchtumsveranstaltung kann per E-Mail an verkehr@landkreis-aurich.de erfolgen.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt.