Anmeldung der Schulanfänger/innen in der Gemeinde Hinte für das Schuljahr 2026/2027

Die Anmeldung der Schulanfänger/innen für die Grundschulen der Gemeinde Hinte für das Schuljahr 2026/2027 findet in diesem Jahr aus­schließlich schriftlich statt:

Grundschule Hinte:                        Schuleinzugsbereich:

                                                           Groß-Midlum, Westerhusen, Cirkwehrum,

                                                           und Hinte (mit Ausnahme des Bereiches Hinte-Haskamp)

Grundschule Loppersum:              Schuleinzugsbereich:

                                                           Loppersum,Suurhusen, Canhusen, Osterhusen         und Hinte-Haskamp      

Die Schulanmeldung erfolgt in diesem Jahr auf schriftlichem Wege. Die Anmelde­formalitäten werden den Erziehungsberechtigten von den Grundschulen postalisch übersandt. Fehlende Unterlagen können im Original bis zum Ende des jetzigen Schul­jahres nachgereicht werden. Für Rückfragen der Erziehungsberechtigten zur Schul­anmeldung ist die Grundschule telefonisch zu den gewohnten Sprechzeiten zu erreichen. Zuständige Grundschule ist grundsätzlich die Schule, in deren Bezirk die Erziehungsberechtigten zum Zeitpunkt der Anmeldung wohnen.

Anmeldepflichtig sind alle Kinder, die in der Zeit vom 01. Oktober 2019 bis
30. September 2020
geboren wurden.

Auf Antrag der Erziehungsberechtigten können Kinder, die zu Beginn des Schuljahres noch nicht schulpflichtig sind, in die Grundschule aufgenommen werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderliche körperliche und geistige Schulfähigkeit besitzen und in ihrem Sozialverhalten ausreichend entwickelt sind. Vorzeitig aufgenommene Kinder werden mit der Aufnahme schulpflichtig.

Wenn Erziehungsberechtigte wünschen, dass ihr schulpflichtiges Kind, das in der Zeit vom 01.07.2026 bis zum 30.09.2026 das sechste Lebensjahr vollendet, noch ein Jahr länger die Kindertagesstätte besucht, müssen sie hierfür den Antrag bis zum 01. Mai 2026 bei der zuständigen Grundschule stellen.

Die Feststellung der Sprachkenntnisse für Kinder, die keine Kindertageseinrichtung besuchen, wird auf den Anfang des Schuljahres 2025/2026 oder gegebenenfalls auch auf einen späteren Zeitpunkt verschoben.

Der schriftlichen Anmeldung ist die Kopie der Geburtsurkunde des einzuschulenden Kindes sowie ein geeigneter Nachweis über den Masernschutz (z. B. Impfausweis) beizulegen.

Weitere Einzelheiten werden den Erziehungsberechtigten durch die jeweilige Grund­schule mitgeteilt.

Hinte, 07. Mai 2025

Gemeinde Hinte

Der Bürgermeister 

Uwe Redenius

Adresse Rathaus

Brückstraße 11a
26759
Hinte

Öffnungszeiten Rathaus

Montag – Freitag
08:00 – 12:30 Uhr

Montag  und Donnerstag
14:00 – 16:00 Uhr

Dienstag
14:00 – 17:00 Uhr

 

 

Nach oben scrollen