Abschaffung des Kinderreisepasses

Der Bundestag hat die Abschaffung des Kinderreisepasses zum 01. Januar 2024 beschlossen. Gründe dafür sind zum einen der große Aufwand für Eltern und Behörden (Gültigkeit des Kinderreisepasses: 1 Jahr) und zum anderen, dass der Kinderreisepass von einigen Staaten (auch innerhalb der EU) nicht mehr als Einreisedokument akzeptiert wird.

Daher können ab Januar 2024 für Kinder mit deutscher Staatsangehörigkeit lediglich noch ein biometrisches Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass mit einer Gültigkeit jeweils von 6 Jahre) beantragt werden. Anders als beim Kinderreisepass werden diese Ausweise dann nicht hier im Bürgerbüro, sondern von der Bundesdruckerei in Berlin mit einer Bearbeitungsdauer von ca. drei bis fünf Wochen hergestellt. Daher sollte rechtzeitig vor Reiseantritt die Gültigkeit der Dokumente überprüft werden.

Kinderreisepässe, die bereits ausgestellt sind, bleiben grundsätzlich bis zum aufgedruckten Ablaufdatum gültig. Zu beachten ist, dass sich das Gesichtsbild, insbesondere von Säuglingen und Kleinkindern, innerhalb kurzer Zeit stark verändern kann, sodass eine Identifizierung mit dem ursprünglichen Ausweisdokument teilweise auch schon deutlich vor Erreichen des aufgedruckten Gültigkeitsendes nicht mehr möglich ist und das Ausweisdokument vorzeitig ungültig geworden ist. In diesem Fall ist rechtzeitig vor Reiseantritt ein neues Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) zu beantragen.

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