Hier: Öffentlichkeitsbeteiligung gem. §3 Abs. 2 BauGB, 30. FNP-Änderung
Der Rat der Gemeinde Hinte hat in seiner Sitzung am 29.02.2024 gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die 30. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. §3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange gem. §4 Abs. 2 BauGB beschlossen. Die Änderung beinhaltet die Ausweisung von Flächen für Erneuerbare Energien anstelle von Gewerbefläche.
Daher werden die Planungsunterlagen der 30. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hinte in der Zeit vom 08.06.2026 bis 10.07.2026 auf der Internetseite der Gemeinde Hinte unter https://hinte.planungsbeteiligung.de/ veröffentlicht. Zusätzlich sind die Unterlagen im Rathaus der Gemeinde Hinte (Raum 17), Brückstraße 11a, 26759 Hinte, während der üblichen Dienststunden einsehbar.
Die Öffentlichkeit kann sich während der Auslegungszeit eingehend über die beabsichtigte Planung informieren bzw. ihre Stellungnahme dazu abgeben. Stellungnahmen können direkt auf der Beteiligungsplattform abgegeben oder elektronisch an bauleitplanung@hinte.de übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich bei der Gemeinde Hinte eingereicht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Bürgermeister
Uwe Redenius