Für die Wahlvorbereitungen der Direktwahl am 13. September 2026 weise ich hinsichtlich der Einreichung der Wahlvorschläge und in Bezug auf die Wahlbekanntmachung vom 02. April 2026 auf die geänderte Rechtslage hin:
Der Nds. Landtag hat in seiner Sitzung am 28. April 2026 abschließend über den Gesetzentwurf der LT-Drucksache 19/9623 beraten und diesen mit Änderungen (LT-Drucksache 19/10458) angenommen. Eine Verkündung im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt (Nds. GVBl.) ist mit Datum vom 6. Mai 2026 (Nds. GVBl. Nr. 30) erfolgt.
Durch die Änderung des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) wurde in § 45 d ein neuer Absatz 6 eingefügt, der besagt, dass die Einreichungsfrist für Wahlvorschläge für die Direktwahl vom 55. Tag vor der Wahl auf den 69. Tag vor der Wahl vorgezogen wird (s. Artikel 1 Nr. 13 des Gesetzes). § 45 d Abs. 6 NKWG ist am Tag nach der Verkündung des Gesetzes, also am 7. Mai 2026, in Kraft getreten.
Die Wahlvorschläge sind daher möglichst frühzeitig, spätestens am Montag, dem 6. Juli 2026, 18.00 Uhr, beim Gemeindewahlleiter der Gemeinde Hinte, Brückstraße 11a, 26759 Hinte einzureichen (§ 45 d Abs. 6 NKWG). Jeder Wahlvorschlag darf nur eine Bewerberin oder einen Bewerber enthalten.
Im Übrigen verweise ich auf die Wahlbekanntmachung vom 02. April 2026.
Hinte, 08.05.2026
Der Gemeindewahlleiter
Janssen