Für die Gemeindewahl in der Gemeinde Hinte am 13. September 2026 fordere ich gemäß § 16 Niedersächsisches Kommunalwahlgesetz (NKWG) zur Einreichung von Wahlvorschlägen auf und mache Folgendes bekannt:
I. Zahl der Abgeordneten
Es sind 20 Abgeordnete zu wählen.
II. Zahl und Abgrenzung der Wahlbereiche
Für das Wahlgebiet der Gemeinde Hinte wurde ein Wahlbereich gebildet.
III. Höchstzahl der Bewerber/innen auf einem Wahlvorschlag
Auf jedem Wahlvorschlag einer Partei oder Wählergruppe für die Gemeindewahl dürfen höchstens 25 Bewerber/innen benannt werden. Der Wahlvorschlag eines Einzelbewerbers/einer Einzelbewerberin (Einzelwahlvorschlag) darf nur den Namen dieses Bewerbers/dieser Bewerberin enthalten.
IV. Unterschriften für Wahlvorschläge
Jeder Wahlvorschlag für die Gemeindewahl muss nach § 21 Abs. 9 NKWG von dem für das Wahlgebiet zuständigem Parteiorgan, von drei Wahlberechtigten der Wählergruppe oder von der wählberechtigten Einzelperson unterzeichnet sein. Außerdem muss jeder Wahlvorschlag für die Gemeindewahl von mindestens 20 Wahlberechtigten persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein (Unterstützungsvorschriften).
Von der Verpflichtung, Unterschriften für ihre Wahlvorschläge beizubringen, sind nach der Maßgabe des § 21 Abs. 10 NKWG folgende Parteien und Wählergruppen befreit:
-Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)
-Christlich Demokratische Union Deutschlands in Niedersachsen (CDU)
-BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE)
-Freie Demokratische Partei (FDP)
-Alternative für Deutschland – Niedersachsen (AfD Niedersachsen)
-Die Linke (Die Linke)
Die Unterstützungsunterschriften sind gem. § 32 Abs. 2 NKWO auf einem amtlichen Formblatt zu erbringen, das auf Anforderung kostenfrei von der Gemeindewahlleitung der Gemeinde Hinte ausgehändigt wird.
V. Inhalt und Form der Wahlvorschläge
Die Wahlvorschläge müssen nach Inhalt und Form der Bestimmungen des §§ 21 ff. NKWG und des §§ 32 ff. NKWO entsprechen.
VI. Einreichung der Wahlvorschläge
Die Wahlvorschläge sind möglichst frühzeitig, spätestens bis zum 20.07.2026, 18.00 Uhr, beim Gemeindewahlleiter der Gemeinde Hinte, Brückstraße 11a, 26759 Hinte einzureichen.
Ein verspätet eingegangener Wahlvorschlag ist ungültig und wird nicht zugelassen. Ich empfehle, die Wahlvorschläge möglichst frühzeitig vor diesem Termin einzureichen, damit etwaige Mängel, die die Gültigkeit der Wahlvorschläge berühren, rechtzeitig erhoben werden können.
VII. Wahlanzeige
Die unter § 22 Abs. 1 NKWG fallenden Parteien werden auf das Erfordernis der Wahlanzeige hingewiesen. Die Wahlanzeige ist bis zum 15. Juni 2026 beim Niedersächsischen Landeswahlleiter, Schiffgraben 12, 30159 Hannover, einzureichen.
Die Vorschriften des § 22 NKWG und § 34 NKWO sind zu beachten.
Hinte, den 02.04.2026
Der Gemeindewahlleiter
Janssen