Bekanntmachung Kommunalwahl 2026 – Bildung Wahlausschuss und Bildung Wahlvorstände

1. Bildung des Wahlausschusses

      Gemäß § 8 Abs. 2 der Niedersächsischen Kommunalwahlordnung (NKWO) vom 05. Juli 2006 (Nds. GVBl. S. 280, 431), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 29. Januar 2025

      (Nds. GVBl. S. 2025 Nr.3) werden die im Wahlgebiet vertretenen Parteien und Wählergruppen aufgefordert, mir bis zum 27. März 2026 Wahlberechtigte des Wahlgebietes als Mitglieder und als stellvertretende Mitglieder des Wahlausschusses vorzuschlagen.

      2. Bildung der Wahlvorstände

      Gemäß § 10 Abs. 3 der Niedersächsischen Kommunalwahlordnung (NKWO) vom 05. Juli 2006 (Nds. GVBl. S. 280, 431), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 29. Januar 2025

      (Nds. GVBl. S. 2025 Nr.3) werden die im Wahlgebiet vertretenen Parteien und Wählergruppen aufgefordert, mir bis zum 27. März 2026 Wahlberechtigte des Wahlgebietes als Mitglieder der Wahlvorstände vorzuschlagen.

      Hinweis
      Zu 1. und 2. wird auf die Bestimmungen der §§ 11 und 13 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) in der Fassung vom 28. Januar 2014 (Nds. GVBl. S. 35), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 29. Januar 2025 (Nds. GVBl. S. 2025 Nr.3) hingewiesen.

      Hinte, den 12. März 2026
      Gemeinde Hinte
      Gemeindewahlleiter
      Janssen

      Adresse Rathaus

      Brückstraße 11a
      26759
      Hinte

      Öffnungszeiten Rathaus

      Montag – Freitag
      08:00 – 12:30 Uhr

      Montag  und Donnerstag
      14:00 – 16:00 Uhr

      Dienstag
      14:00 – 17:00 Uhr

       

       

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