Der Rat der Gemeinde Hinte hat in seiner Sitzung am 15.12.2025 die Hebesätze für das Gebiet der Gemeinde Hinte wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 500 v.H.
1.2 für die Grundstücke (Grundsteuer B) 480 v.H.
2. Gewerbesteuer 420 v.H.
Der Hebesatz für die Grundsteuer A wurde um 47 Prozentpunkte und die Grundsteuer B um 100 Prozentpunkte zum Vorjahr erhöht. Der Hebesatz für die Gewerbesteuer ist unverändert geblieben.