Deutsche, die innerhalb der letzten 25 Jahre mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland gewohnt oder sich dort gewöhnlich aufgehalten haben, können einen Antrag nach Anlage 2 zur Bundeswahlordnung (BWO) stellen, um in das Wählerverzeichnis aufgenommen zu werden.
Beantragung und Frist:
Der Antrag kann formlos als Scan per Fax, E-Mail oder auf anderem elektronischen Wege an die zuständige Gemeinde gesendet werden. Eine Übermittlung per Post ist ebenfalls möglich, aber nicht zwingend erforderlich. Bitte beachten Sie, dass für diesen Antrag lediglich eine einfache Versicherung und keine Versicherung an Eides statt notwendig ist.
Die Beantragung ist bis spätestens 02.02.2025 möglich. Wir empfehlen, den Antrag frühzeitig zu stellen, um eine rechtzeitige Bearbeitung sicherzustellen.
Wichtiger Hinweis: Die Ausgabe der Briefwahlunterlagen erfolgt aufgrund der vorgezogenen Wahlen erst ab Anfang Februar.
Kontakt zur Gemeinde:
Für die elektronische Übermittlung des Antrags nutzen Sie bitte folgende E-Mail-Adresse: janssen@hinte.de
Weitere Informationen und Antragsformulare:
Das entsprechende Antragsformular sowie weitere Informationen für Auslandsdeutsche stehen auf der Website der Bundeswahlleiterin zur Verfügung: https://bundeswahlleiterin.de.
Zusätzlich finden Sie weitere Informationen auf der Seite der Landeswahlleiterin Niedersachsen unter: https://landeswahlleiter.niedersachsen.de/startseite/wahlen/bundestagswahl/bundestagswahl_2025/.
Hinweise für Deutsche im Ausland
Bitte beachten Sie, dass bei einem Aufenthalt im Ausland die Bearbeitung von Anträgen aufgrund längerer Postlaufzeiten priorisiert werden sollte. Reichen Sie Ihren Antrag daher so früh wie möglich ein.